Das ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -Organisationsgesetz) regelt den freien österreichischen Strommarkt.
Im Gegensatz zur Stromaufbringung ist der Betrieb der Stromnetze ein Monopol geblieben. Die Stromnetze müssen aber für jedermann frei zugänglich sein, zu behördlich geregelten Tarifen. Die Energie-Control-Kommission hat eine Verordnung erlassen, in der die Systemnutzungstarife festgelegt sind.